1957: Flurbereinigung in Frielingen

Rund 130 Jahre nach der Verkoppelung und Gemeinheitsteilung wurde in Frielingen die Flurbereinigung durchgeführt. Das war vor 60 Jahren, also 1957, und man arbeitete damals manuell, also ohne GPS und heute übliche Methoden[1]. Ziele und Schritte von Verkoppelung und Flurbereinigung waren dieselben:

1. Zusammenlegung von zersplittertem und unwirtschaftlich geformtem Grundbesitz,

2. Ausbau eines zweckmäßigen Wegenetzes und

3. Regelung der Entwässerung,

um eine wesentliche Verbesserung der allgemeinen Landeskultur zu ermöglichen.

Fritz Langrehrs und Heinrich Wehrmanns gemeinsames Verdienst ist auch, dass sie auf Wunsch der „Klüterbauern“ die Flurbereinigung auf den Weg haben. Das Niedersächsische Landeskulturamt leitete die Flurbereinigung in Frielingen 1957 nach Vorgesprächen ein. Zur Durchführung wurde die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung gegründet. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Gesellschaft des öffentlichen Rechts. Ihr erster Vorstand setzte sich wie folgt zusammen: Vorsitzender Fritz Langrehr (Nr. 34), Heinrich Müller sen. (Nr. 7) Karl Öhlschläger sen. (Nr. 1), Fritz Rehburg sen. (Nr. 54), Wilhelm Butterbrodt, Otternhagen. Vertreter: Heinrich Wehrmann (Nr. 38), Heinrich Hanebuth (Nr. 13), Fritz Kolze (Nr. 14), Willi Gehle (Nr. 48) und Heinrich Müller, Horst.

Die ersten Maßnahmen der Gesellschaft waren:

  • Festlegung des Verfahrensgebietes
  • Aufstellung eines Flächennachweises
  • Feststellung der Werteverhältnisse und
  • Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes

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Mit der Flurbereinigung sollte u. a. effektivere Bodennutzung möglich werden. Die Technik in der Landwirtschaft schritt schon zehn Jahre nach Kriegsende fort. Es gab neue Traktoren zum Pflügen, Eggen usw. Sie konnten vermehrt eingesetzt werden, weil relativ hohe Wasserstand abgesenkt wurde.

 

Für das Verfahren ergaben sich folgende Schwerpunkte:

  • Notwendigkeit der Begradigung der Eigentumsgrenzen und soweit wie möglich auch der Gemarkungsgrenzen
  • Neu- und Ausbau von Straßen, Wegen und Brücken
  • Regelung der Wasserverhältnisse auf der Grundlage des Wege- und Gewässerplanes
  • Erhaltung von vorhandener Bepflanzung

 

Das Flurbereinigungsgebiet umfasste rund 725 Hektar. Die meisten Grundstücke mussten neu gebildet werden. Hierbei waren zunächst die Werte der alten und der neuen Flächen zu ermitteln. 1960 wurden die neuen Grundstücke zugeteilt und von den Eigentümern in die Bewirtschaftung übernommen. Bei der Bildung dieser neuen Grundstücke sind 2 % der jeweiligen Fläche abgezogen und für neue oder verbreiterte Wege und neue Gräben genutzt worden. Darüber hinaus stellte die Teilnehmergemeinschaft der Gemeinde Flächen für einen Friedhof und ein Sportgelände kostenlos zur Verfügung.

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Im Wegenetz sind unter anderem folgende Neubauten, Teilneubauten oder Ausbauten durchgeführt worden: Weißer-Kamp-Weg, Enseburgweg, Farlingsweg, Wohldweg, Sandkampweg, Klüterfeldweg (jetzt Bordenauer Straße). Alle Vorfluter (große Sammelgräben) sind vertieft, verbreitert und ausgebaut worden, zum Teil auch mit neuer Lage in der Gemarkung. Ebenfalls sind teilweise Wegeseitengräben geschaffen worden. Die Straßen und Wege sind der Gemeinde Frielingen, die Wasserläufe (Vorflutgräben) dem Wasser- und Bodenverband ohne Gegenleistung zu Eigentum übereignet worden. Nach Abschluss des Zuteilungsverfahrens der neu gebildeten Grundstücke (einschließlich der Veränderungen durch Nachträge), der Ausgleichszahlungen, der Baumaßnahmen und der Übertragungen der Straßen, Wege und Wasserläufe gab das Niedersächsische Kulturamt die Schlussfeststellung vom 23. Juni 1973 öffentlich bekannt.

 

Von den Kosten des Flurbereinigungsverfahrens trugen die Grundstückseigentümer, rund 1,1 Millionen DM. Daneben sind Bundes- und Landeszuschüsse gewährt worden. Für einen großen Teil der zu zahlenden Beträge nahmen die Eigentümer zunächst Darlehen auf, die dann durch weitere Erhebung von Beiträgen abgezahlt worden sind.

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In den Jahren 1980 und 1990 fanden Neuwahlen zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft statt. Vorsitzende waren ab 1980 Heinz Müller und ab 1990 Hermann Finke, Kassenverwalter seit Gründung der Teilnehmergemeinschaft 1957 bis zu ihrer Auflösung war Fritz Rehburg.

Nach Rückzahlung der Darlehen beschloss die Teilnehmerversammlung am 11. April 1995, beim Landkreis Hannover ihre Auflösung zu beantragen. Die Behörde entsprach diesem Antrag durch Bekanntmachung vom 10. Mai 1996 mit Wirkung vom gleichen Tag.[2

 

Material: Dorfchronik Frielingen, S. 140-143

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[1] Bei der Diskussion über den Erhalt von Wegerandstreifen in Neustadt am Rübenberge wurde in diesem Jahr auch über die Vermessungsmethoden gestritten, siehe zum Beispiel Leine-Zeitung vom 7.3.2017, 5.5.2017, 7.7.2017, Neustädter Zeitung vom 7.7.2017 usw.

[2] PC-Ausdruck von Fritz Rehburg, aufgeschrieben nach Unterlagen der Teilnehmergemeinschaft