Die Geschichte des Frielinger „Gutes“ ist eigentlich die Geschichte des Frielinger „Kruges“. Es bleibt jedoch bei der Bezeichnung Gut, das den Gebäudekomplex kennzeichnet an der B 6 meint und seit ca. 100 Jahren keinen Krug mehr beherbergt. Ein Gut, also ein großer, mit besonderen Rechten ausgestatteter Hof, ist es jedoch nie gewesen. Und so kam es dazu und zeigt, wie die Leute früher dachten:
1701 bat Hermann Paul von der Wisch die Kurfürstliche Kammer in Hannover um Ausweisung eines Grundstückes in Frielingen. Von der Wisch war der Nachkomme eines alten holsteinischen Geschlechts, das seit wenigstens 1200 diesen Namen trug. Er war „Ausschuß Lieutenant“ und führte das wölper und das neustädter Landvolk. Verwandte von ihm lebten zu der Zeit bei Hameln in Rohrsen und Groß Hilligsfeld.
Von der Wisch betrat mit 60 Jahre die Bildfläche in Frielingen. Er wollte sich eine gute Wohnung errichten, von der er auch schnell bei seinen Leuten sein konnte. Außerdem wollte er einen Krug betreiben. Von der Wisch war verheiratet und hatte zwei Töchter. Die Kurfürstliche Kammer bot ihm zunächst die wüsten Höfe im Dorf an. Aber diese lagen von der Wisch zu weit abseits. Zudem wollte er auf den Höfen lastende alte Schulden nicht übernehmen. Er wollte also den Krug gerne an der Heerstraße nach Neustadt errichten und bat die Gemeinde Frielingen um einen Platz aus der Gemeinheit.
Speziell kam für ihn der Platz beim alten Weenser Schafstall infrage, wo auch noch ein altes Wohnhaus stand, welches seinerzeit von den Schäfern als Unterkunft benutzt wurde. An genau dieser Stelle befanden die Reste des Guts, bevor der Pennymarkt gebaut wurde.
Zunächst protestierten einige Frielinger, die ihr Land in der Nähe hatte. Speziell Catrina Flasbart, die Witwe vom Kleinkötner Peter Deiters, hatte dort einen Kamp und befürchtete, dass die Gänse und Schweine des Leutnants ihr die Feldfrüchte verdürben. Der Kamp muss sich ungefähr da befunden haben, wo heute die ersten Wohnhäuser neben dem Hofplatz des alten Gutes stehen. Die Bedenken der künftigen Nachbarin Flasbart wurden vom Amt in Neustadt ausgeräumt, da um das neue Haus ein Garten mit Einzäunung gelegt würde. Außerdem sei der Kamp von einem Graben umgeben und auch bisher nicht gefährdet gewesen, obwohl die Hirten jeden Tag mit dem Vieh der ganzen Gemeinde daran vorbei auf die Weide zögen.
Die Kurfürstliche Kammer schlug noch vor, von der Wisch solle den Weenser Schafstall und das alte Wohnhaus übernehmen, was dieser jedoch aus Kostengründen ablehnte. In dem Schafstall, der seinerzeit einmal dem Herrn Amtmann Johann Georg Voigt aus Schloss Ricklingen gehörte, wurden zu der Zeit die „churfürstlichen Relais-Pferde“ untergestellt, wenn eine Reise bei schlechtem Wetter oder des Nachts unterbrochen werden musste.
Im Juni 1702 erhielt Hermann Paul von der Wisch die Genehmigung zur Errichtung des Wohnhauses, zur Anlage von Hof und Garten und zum Betreiben des Kruges. Letzteres war ein auf Pacht verliehenes Recht, das das Amt in Neustadt im Namen der Kurfürstlichen Kammer aussprach und jederzeit widerrufen konnte. Für die „Krugnahrung“, wie dieses Recht genannt wurde, war ein Erbenzins von jährlich 3 Mariengroschen zu entrichten. Beim Wechsel des Pächters musste die gleiche Summe als „Weinkaufgeld“ gezahlt werden. Das ist eine Abgabe für Höfe nach dem Meierrecht, die beim Wchsel des Besitzers zu zahlen war, sei es durch Erbschaft oder Kauf. Ursprünglich handelte es sich um einen Trunk, den der neue Besitzer bei der Übernahme reichen musste; daher der merkwürdige Name. Später erfolgte die Umwandlung in eine feste Geldsumme.
Den Bau des Gebäudes konnte von der Wisch nicht mehr selbst ausführen, da er schon am 28. Juni 1702 verstarb. Seine Witwe Sibilla führte das Vorhaben aus und errichtete ein mittelmäßiges Wohnhaus, nach ihren Angaben mit immensen Kosten. Das Haus wurde als „Brinksitzerey“ geführt und trug später die Nummer 31. Die Abgaben darauf betrugen 3 1/2 Burgfeste und Flachstage zu 7 Mariengroschen sowie 5 Erntetage jährlich. Daneben waren Dienstgeld sowie Haus- und Hofzins zu zahlen. Da Grund und Boden im Bereich des Amtes Ricklingen lagen, die Bewohner jedoch im zum Amt Neustadt gehörenden Dorf Frielingen die Weiderechte hatten, gingen die Abgaben an beide Ämter.
Fortsetzung folgt in Kürze
Anm.1: HStA Hannover, Hannover 74 Neustadt Nummern 560, 681, 682, 691 bis 700, 1372, 1468, 1517, 1937, 1944-1946, 2014, 2015, 2119, 2322, 4473, 4486, 5054, sowie Hannover 174 Neustadt Nr. 690.