Ungewöhnlich lange, von 1708 bis 1757, war Johann Hermann Hartjen „Schulmeister“ in Frielingen. In seiner Amtszeit wurde 1727 wurde ein neues, massives Schulhaus mit einliegender Wohnung für den Lehrer errichtet. Übrigens rechtzeitig, denn 1736 wurde die Schulpflicht um zwei Jahre bis zum 14. Lebensjahr verlängert.
Über Hartjens Herkunft ist leider nichts bekannt. Kurz nach seinem Dienstantritt in Frielingen heiratete er Cathrine Knost, die Tochter seines Amtsvorgängers, der 37 Jahre Lehrer in Frielingen war.
Hartjen hatte mehrere Kinder aus drei Ehen. Sein Sohn Johann Heinrich Hartjen war in Frielingen geboren und aufgewachsen. Erwachsen und in Hamburg-Harburg ein reicher „Commissarius“ geworden, erinnerte er sich offensichtlich der ärmlichen Verhältnisse in seinem Heimatdorf. In seinem Testament vom 25. November 1775 legte er eine Summe von 500 Goldtalern zur Unterstützung armer Frielinger Schulkinder fest.[1]
Die Zinsen dieses Kapitals sollten in erster Linie zum Kauf notwendiger Schulbücher verwandt werden. Eventuelle Überschüsse waren den „notorischen Hausarmen“ vorbehalten
Nach dem Tod von Johann Heinrich Hartjens Witwe (sie war eine geborene Uhden und stammte aus Lüneburg) im Jahr 1803 wurde das Kapital ausgezahlt und bei einer Kreditanstalt angelegt. Die Auszahlung der ersten Zinsen erfolgte 1804. Im Laufe der Jahre wuchs der Kapitalbetrag ständig an, da nicht alle Zinserträge verausgabt wurden. 1889 war eine Summe von 1.650 Mark auf dem Konto, die jährlich 66 Mark Zinsen abwarf.
Nachdem ab dem 1. Oktober 1889 kein Schulgeld mehr von den Frielingern verlangt wurde, beschloss der Kirchenvorstand in Horst, die Zinsen fortan zur Anschaffung von Schulbüchern wie Bibeln und Gesangbüchern sowie weiterhin zur Unterstützung von Armen in besonderen Notlagen, etwa zur Ausstattung dürftiger Konfirmanden, zu verwenden.
Wegen dieser Regelung gab es Streit. Die Kirchenvorsteher aus Horst und Meyenfeld wollten die Zinsen auch für Bedürftige aus ihren Dörfer verwenden. Die Frielinger Kirchenvorsteher bestritten dies und beriefen sich auf die ursprüngliche Bestimmung im Testament.
Die Inflation und die Währungsreform 1923 machten dem Zwist ein Ende, denn von dem Guthaben blieb nichts mehr übrig.
Material:
Chronik, Seite 165 u. 179, Bilder Seite 165; NLA Hannover, Hann. 74 Harburg, Nr. 470
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[1] Und 1777 weitere 500 Reichstaler „für die Armen und die Schule in Hörste“